Tipps zur Steuersoftware
Die Steuersoftware soll die optimale Lösung beim Erstellen der Steuererklärung sein. Um eine
zuverlässige Unterstützung zu erhalten, lohnt sich in jedem Fall der Steuersoftware Vergleich.
Hierbei zeigen sich die Unterschiede der einzelnen Programme, etwa im Design, Benutzerführung sowie
Lieferumfang und in den unterstützenden Hilfe-Funktionen. Es gibt aber auch ein paar allgemeine
Tipps zur Steuersoftware und der Abgabe der Steuererklärung die wir nachfolgend zusammengestellt
haben:
Warum nicht Elster online nutzen?
Jeder Steuerpflichtige kann als kostenlose Alternative seine Steuererklärung über die Elster-Website
abgeben. Hierfür wurde das Portal umfangreich überarbeitet um anwenderfreundlich und handhabbar zu
werden. Das sogenannte “online Finanzamt„ ist die zentrale Anlaufstelle für alle steuerlichen
Belange wie die persönliche elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) oder Zugang zu Bescheinigungen,
Formularen oder Bereitstellungsterminen. Des Weiteren können über die Elster Webseite die
notwendigen Zertifikate und Signaturkarten verwaltet bzw. beantragt werden.
Die alte und viel genutzte Software ElsterFormular wurde endgültig ausgemustert und ist
nicht mehr erhältlich. Damit bleibt nur der Weg über den Browser die Steuererklärung online
abzugeben. Dafür muss kein Steuerprogramm auf dem PC installiert werden. Das senkt den
Verwaltungsaufwand für die Software und ermöglicht eine maximale Kompatibilität zu allen
Betriebssystemen.
Der Funktionsumfang von Elster online ist im Vergleich zu Steuerprogrammen ziemlich spartanisch. Das
Portal bietet keine Assistenten oder Hilfen an. Lediglich eine Fortschrittsanzeige informiert wie
weit man schon im Formular gekommen ist. Sehr komfortabel ist das nicht. Laien ist Elster online
daher nicht zu empfehlen - die Gefahr etwas zu übersehen oder zu vergessen ist entsprechend groß.
Auf der Seite werden jedoch auch Links zu Herstellern von Steuersoftware angeboten wie auch unser
Sieger WISO Steuer 2024 (für alle Betriebssysteme), Smartsteuer oder auch
SteuerSparErklärung 2024*. Gleichzeitig kann man auch gezielt nach einer Steuersoftware suchen für
ein bestimmtes Steuerformular.
In unserem Elster-Ratgeber kann man nachlesen wie die Abgabe des Steuerbescheids über das
online-Portal funktioniert.
Ist Steuersoftware für Anfänger am besten?
Als Anfänger kann man recht schnell viel Geld dem Finanzamt überlassen, in dem man die steuerlichen
Möglichkeiten nicht ausschöpft. Insbesondere die Nutzung von Elster online kann schnell zum Fiasko
werden und so wird Unwissenheit am Ende richtig teuer. Um jedoch das Maximum auszuschöpfen sollten
vor allem Laien eine Steuersoftware nutzen. Hier helfen Assistenten mit Spartipps, Eingabekontrollen
prüfen Ihre erfassten Daten auf Plausibilität, und nicht zuletzt sind oft eine Menge an
Musterbriefe, ausführliche Bücher (gedruckt oder als PDF), Videos oder Tipps im Lieferumfang
enthalten.
Die Steuererklärung wird oft im Interviewstil abgefragt und der Steuerfall im Hintergrund
automatisch generiert. Macht die Eingabe keinen Sinn, dann fragt die Software nach. Während der
Eingabe wird auch die mögliche Steuerersparnis in Echtzeit mitgerechnet so das am Ende der komplette
Steuerfall abgearbeitet und die Formulare automatisch ausgefüllt werden. Es bleibt noch der letzte
Schritt: das Absenden der Steuerakte zum Finanzamt. Nach dem Bearbeiten durch das Finanzamt kann man
den Steuerbescheid mit der Software prüfen und gegebenenfalls mit Musterbriefen einen Einspruch
einlegen.
Eine professionelle Steuersoftware bedeutet jedoch nicht, dass man sich wenig mit der Materie
beschäftigen sollte. Hierfür sollte man Begriffe wie Werbungskosten oder Arbeitnehmerpauschale
nachgeschlagen. So ist es zum Beispiel für die Anlage N notwendig zu ermitteln, welche Ausgaben
genau eingetragen werden können.
Sind Ausgaben für Steuersoftware absetzbar?
Die Kosten für die Steuersoftware können genauso abgesetzt werden wie Ausgaben für Steuerbücher oder
Beiträge für den Lohnsteuerhilfeverein. Dabei ist bei diesen Kosten eine Teilung zwischen beruflich
und privat nicht nachweisbar. Eine Zuordnung der Kosten zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder
Kosten der Lebensführung kann daher folgendermaßen genutzt werden (BMF, Schreiben v. 21.12.2007, Az.
IV B 2 – S 2144/07/0002):
Kosten bis 100 Euro kann man in voller Höhe als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben angeben.
Beträge zwischen 101 und 200 Euro können mit 100 Euro pauschal als Werbungskosten oder
Betriebsausgaben absetzen werden, und zwar ohne Nachweise. Bei höheren Ausgaben kann die Hälfte der
Ausgaben eintragen werden. Der Rest wird ignoriert. Auch hier wird kein Nachweis benötigt.
Wann sind Steuerprgramme am günstigsten?
Der 02. September ist für dieses Jahr der letzte Abgabetermin für die Einkommensteuer. Kurz vor Ende der Frist
wird die Software meistens günstiger. Aber: je länger man wartet desto weniger Zeit hat man für das
Barbeiten der Steuererklärung. Die Steuerprogramme erscheinen Anfang Dezember, auch zu diesem
Zeitpunkt ist oft schon möglich ein Schnäppchen zu machen. Ein weitere Möglichkeit ist der Kauf per
Download. Hierbei wird die Software nicht per Post verschickt und man kann direkt die Versandkosten
sparen, die Software-Lizenz wird als eMail verschickt. Die dritte Möglichkeit ist der Kauf in einer
sogenannten “frustfreien Verpackung“. Hierbei erhält man die Software als DVD ohne Buch oder andere
Zugaben in einer spartanischen Verpackung. Auch diese Versionen werden oft günstiger angeboten als
die umfangreiche Ausgabe mit Buch und Hochglanz-Box.
Wenn Sie auf Schnäppchenjagd sind sollten Sie regelmäßig bei Testportalen, wie zum Beispiel unserem,
vorbeischauen. Oft werden auch auf eBay oder Amazon zeitlich begrenzte Tages- bzw. Blitzangebote
eingestellt. Die letzte Möglichkeit günstig an eine Steuersoftware zu kommen sind speziell für
Discounter hergestellte Versionen großer Hersteller. Diese werden unter anderen Namen und mit einem
deutlich reduzierten Lieferumfang verkauft. Solche Programme werden immer kurz vor dem Jahresende
für kleines Geld angeboten und sind meistens recht schnell vergriffen.
Wieso soll ich Steuersoftware abonnieren?
Um jedes Jahr schnell mit der Steuerakte beginnen zu können, empfiehlt es sich bei einem
Software-Produkt zu bleiben. Es ist davon auszugehen, dass der Hersteller mindestens gleiche
Produktqualität wie im vorangegangen Steuerjahr auch im aktuellen Jahr zur Verfügung stellt. Ein
weiterer Vorteil ist, dass der Vorjahressteuerfall importiert werden kann und man sich so die
erneute Eingabe der Daten sparen kann. Wobei an dieser Stelle - fairerweise - gesagt werden muss,
dass viele Steuerprogramme oft die Steuerfälle aus Konkurrenzprodukten ebenfalls importieren können.
Als weiterer Vorteil kann die Benutzeroberfläche gesehen werden. Diese bleibt von Jahr zu Jahr im
Prinzip gleich, oder zu mindest ähnlich. Somit spart man sich zusätzlich Zeit beim Zurechtfinden in
der Programmoberfläche. Auch die Loyalität zu einem Produkt kann sich für den Anwender auszahlen.
Viele Hersteller bieten die Möglichkeit sie Steuersoftware jährlich per Abo automatisch zu beziehen.
Damit bekommt das Programm automatisch zugeschickt, und das ist in den meisten Fälle auch noch etwas
günstiger.
Bei
WISO Steuer 2024 nennt sich das Abo „Steuer-Spar-Vertrag“. Neben einer bevorzugten und
kostenlosen Belieferung erhält der Abonnent die jährliche Ausgabe des Steuer-Magazins sowie 12
Ausgaben des Steuer-Blick PDF-Newsletters im Wert von 30 Euro. Der Preisvorteil bei Buhl liegt damit
bei bis zu 10 Euro gegenüber der Preisempfehlung.
Abonniert man bei Wolters Kluwer die Steuersoftware SteuerSparErklärung 2024 dann bekommt man
ebenfalls einen Abo-Vorteil von rund 10 Euro. Zusätzlich besteht die Möglichkeit ohne Zusatzkosten
"akademische.club"-Mitglied zu werden. Damit erhält man Zugang zum Club-Magazin mit nützlichen
Informationen und Tipps für den Alltag sowie exklusive Angebote im monatlichen Vorteilsnewsletter.
Steuererklärung elektronisch abgeben oder lieber auf Papier?
Ob die Steuererklärung per Post oder online abgegeben werden muss, entscheidet Ihre gesamte
Einkommenssituation:
Arbeitnehmer oder Ruheständler (Rentner, Pensionäre) ohne weitere steuerpflichtigen Einkünfte dürfen
die Steuererklärung auch weiterhin in Papierform beim Finanzamt abgeben. Das gilt ebenfalls auch,
wenn daneben noch Bezüge aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung erzielt werden. Gibt es
daneben noch andere Bezüge, wie zum Beispiel aus einem Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder
einer Land- und Forstwirtschaft, dann ist man grundsätzlich verpflichtet die Steuererklärungen auf
elektronischem Weg zu übermitteln.
Ist der Steuerpflichtige selbstständig tätig, ein Einzelgewerbe oder Land- und Forstwirtschaft
betreibt, dann ist er zu einer elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung und aller weiteren
Steuererklärungen (wie Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen) verpflichtet. Dies gilt natürlich
auch für die Gewinnermittlung. Die einzige Ausnahme: die nebenberuflichen Einkünfte übersteigen
jährlich insgesamt nicht die genannten Freibeträge. Dann können Sie Ihre Steuererklärung auch
weiterhin in Papierform abgeben.
Für Personengesellschaften und Körperschaften besteht bereits seit 2011 eine gesetzliche Pflicht zur
elektronischen Übermittlung. Aus diesem Grund stehen die Vordrucke in den Formularsystemen des
Bundes und der Länder für aktuelle Zeiträume nicht mehr zum Download bereit. Über Mein ELSTER können
die notwendigen Erklärungen und Anlagen elektronisch ausgefüllt und an das Finanzamt übermittelt
werden.
Bis wann muss man die Steuererklärung abgeben?
Bei der Abgabe der Steuererklärung gibt es zwei mögliche Szenarien: entweder man ist zur Abgabe
verpflichtet oder man kann die Unterlagen freiwillig abgeben.
Ist man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist die
Abgabefrist der 02. September für das Jahr 2023. Ist das ein Sonntag oder Feiertag, dann darf man die Steuererklärung am nächsten
Werktag abgeben. Die Unterlagen müssen also spätestens bis zum 02.09.2024 beim Finanzamt sein.
Eine eventuelle Fristverlängerung ist möglich und muss rechtzeitig schriftlich beantragt werden.
Beantragt man die Fristverlängerung nicht rechtzeitig, dann kann das Finanzamt Sanktionen in Höhe
von 25 Euro pro angefangenem verspäteten Monat verlangen. Man sollte daher nicht bis zum
letzten Tag mit dem Antrag warten. Einen Musterbrief für den Antrag auf Fristverlängerung kann man
hier kostenlos herunterladen.
Wenn man freiwillig eine Steuererklärung abgeben möchte hat man vier Jahre Zeit dafür. Gerechnet
wird immer ab dem Ende des Steuerjahres. Die Steuererklärung für 2022 muss als am 31.12.2026 beim
Finanzamt sein. Folgendes sollte jedoch beachtet werden: die Steuererklärung muss am 31.12., 24 Uhr,
beim Finanzamt eingegangen sein. Es reicht nicht, diese erst am 31.12. per Post zu verschicken. Die
Unterlagen können auch bis 24 Uhr in den Briefkasten des Finanzamts eingeworfen werden. Dort wird
automatisch der Eingangsstempel mit Uhrzeit auf dem Umschlag geruckt. Bei der freiwilligen Abgabe
der Unterlagen ist es absolut notwendig, dass man die Frist dringend einhält. Wenn die Unterlagen zu
spät beim Finanzamt eintreffen, ist das leider endgültig und die Steuererklärung wird nicht mehr
bearbeitet.
Gibt es Steuersoftware für Photovoltaik-Betreiber, Selbstständige und Gewerbetreibende?
Selbständige oder Gewerbetreibende, die die Anlage G und zusätzlich eine Gewerbe- und
Umsatzsteuererklärung einreichen müssen, empfiehlt sich eine hochwertigere Steuersoftware. Es
sollten in der Software alle notwendigen Anlagen zur Verfügung stehen. Auch die Anlage S und die
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) sollte direkt zu Elster elektronisch übermittelt werden. Eine
erstklassige Steuersoftware unterstützt zusätzlich bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen und senden
diese ebenfalls online an das Finanzamt.
Hauseigentümer, die mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach Strom erzeugen und diesen wieder in
das Stromnetz einspeisen, sind damit ebenfalls gewerblich tätig und müssen für ihre Einkommensteuer
die Anlagen G und EÜR ausfüllen sowie eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Ausnahme: man ist durch
die Kleinunternehmerregelung (Jahresumsatz bis 22.000 ) davon befreit. Dies geht bei einem
Jahresumsatz bis 22.000 (bislang: 17.500 Euro). An dieser Stelle glänzen Steuerprogramme wie WISO
Steuer 2024,
Smartsteuer oder Lexware QuickSteuer 2024 und SteuerSparErklärung 2024
enthalten das Photovoltaik Feature erst in der etwas teureren Plus Version wie zum Besipiel
SteuerSparErklärung 2024 Plus*.
Vermieter sollten gleichermaßen explizit den Funktionsumfang der Steuersoftware durchlesen und ob
sie die Anlage V bearbeiten können. Hier haben die Softwarehersteller ebenfalls spezielle Versionen
wie Taxman 2024 für Vermieter. Für Erbengemeinschaften ist die einheitliche und gesonderte
Feststellungserklärung beim Finanzamt einzureichen. Dies kann unter anderem
WISO Steuer 2024 und Smartsteuer.