Der Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, IOTA oder Ripple ist längst kein Nischenphänomen mehr. Immer mehr Menschen investieren in digitale Währungen, um von deren Volatilität und langfristigem Potenzial zu profitieren. Doch beim Handel mit Kryptowährungen stellt sich eine wichtige Frage: Wie wirken sich Gewinne und Verluste auf die Steuererklärung aus? Kryptowährungen sind ein steuerlich relevantes Thema, das im Zusammenhang mit der Einkommensteuer und der Steuererklärung nicht unbeachtet bleiben sollte. Um unangenehme Überraschungen mit dem Finanzamt zu vermeiden, ist es wichtig, sich frühzeitig mit den steuerlichen Aspekten des Krypto-Handels auseinanderzusetzen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Kryptowährungen wie Bitcoin und IOTA als „virtuelle Währungen“ klassifiziert. Diese Währungen sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel, was sie von traditionellen Fiat-Währungen wie dem Euro unterscheidet. Stattdessen gelten sie als Devisen, die auf dem internationalen Markt gehandelt werden können. Dies hat für die Steuererklärung zur Folge, dass der Handel mit Kryptowährungen als privates Veräußergeschäft betrachtet wird. Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowährungen steuerpflichtig sind – ebenso wie Gewinne aus anderen Investitionen, etwa in Aktien oder Immobilien.
Ein zentraler Punkt bei der Besteuerung von Kryptowährungen ist der sogenannte
Veräußerungsgewinn. Dieser entsteht, wenn Sie eine Kryptowährung zu einem höheren Preis
verkaufen, als Sie sie ursprünglich gekauft haben. Die Höhe des Gewinns ergibt sich aus
der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis. Doch wie und wann muss
dieser Gewinn versteuert werden?
In der Regel fällt auf Gewinne, die aus dem Handel mit Kryptowährungen erzielt werden,
eine Steuer an, wenn diese innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens realisiert werden. Die
Frage, ob und wie hoch die Steuer ausfällt, hängt maßgeblich von der Haltefrist der
Kryptowährung ab. Entscheidend ist also, wie lange Sie die Währung gehalten haben, bevor
Sie sie verkauft haben.
Ein besonders wichtiger Aspekt der Steuerpflicht von Kryptowährungen betrifft die Haltefrist. Wenn Sie eine Kryptowährung länger als ein Jahr halten, sind die Gewinne aus deren Verkauf steuerfrei. Dies ist eine erfreuliche Regelung für alle, die langfristig in Kryptowährungen investieren und von deren langfristigem Wertzuwachs profitieren möchten. Wichtig ist jedoch, dass diese Steuerfreiheit nur für den Verkauf von Kryptowährungen gilt, bei denen die Haltefrist länger als ein Jahr beträgt.
Für Anleger, die nur kurzfristig in Kryptowährungen investieren, sind die steuerlichen
Regeln etwas komplexer. Wer eine Kryptowährung nur für einen kurzen Zeitraum hält – sei
es nur wenige Tage oder Wochen – und mit Gewinn verkauft, muss den Gewinn in der
Steuererklärung angeben und versteuern. Hier gilt eine Freigrenze von 600 Euro: Wenn der
Gewinn aus dem Verkauf von Kryptowährungen in einem Jahr unter diesem Betrag liegt,
bleibt der Gewinn steuerfrei. Überschreiten Sie jedoch diese Freigrenze auch nur um
einen Cent, muss der gesamte Gewinn versteuert werden.
Die Unterscheidung zwischen Freigrenze und Freibetrag ist in diesem Zusammenhang
besonders wichtig. Eine Freigrenze bedeutet, dass ein Überschreiten des Schwellenwerts
dazu führt, dass der gesamte Gewinn steuerpflichtig wird. Im Gegensatz dazu würde ein
Freibetrag nur den überschreitenden Betrag betreffen. Wer sich mit der Steuererklärung
auseinandersetzt, sollte daher unbedingt darauf achten, dass Gewinne, die die Freigrenze
überschreiten, vollständig erfasst und versteuert werden.
Nicht jeder Krypto-Investor erzielt nur Gewinne. Verluste aus dem Handel mit
Kryptowährungen können ebenfalls entstehen – etwa wenn der Wert der gekauften Coins
sinkt. Der Vorteil für Anleger ist, dass Verluste mit Gewinnen aus anderen privaten
Veräußergeschäften verrechnet werden können. Auf diese Weise lässt sich die Steuerlast
verringern, da die Verluste aus dem Krypto-Handel mit den steuerpflichtigen Gewinnen aus
anderen Quellen gegenrechnen werden können.
Es gibt jedoch bestimmte Regeln, die bei der Verrechnung von Verlusten beachtet werden
müssen. Verluste aus dem Krypto-Handel können nur mit Gewinnen aus anderen privaten
Veräußergeschäften verrechnet werden, nicht jedoch mit Einkünften aus anderen
Einkommensarten wie zum Beispiel dem Arbeitslohn. Dennoch bietet die Möglichkeit der
Verlustverrechnung eine wertvolle Chance, die Steuerlast zu optimieren und die
Auswirkungen von Krypto-Verlusten abzumildern.
Die korrekte Angabe von Gewinnen und Verlusten aus dem Handel mit Kryptowährungen ist unerlässlich, um Problemen mit dem Finanzamt vorzubeugen. In der Steuererklärung müssen alle Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) aufgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn Ihre Gewinne unterhalb der Freigrenze von 600 Euro liegen, da das Finanzamt erst nach der Deklaration die Steuerfreiheit bestätigen kann.
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