Kryptowährungen und Veräußerungsgewinne richtig versteuern.

Rafael Heumann

Bitcoin, Etherum & Co: Kryptowährungen in der Steuererklärung

Der Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, IOTA oder Ripple ist längst kein Nischenphänomen mehr. Immer mehr Menschen investieren in digitale Währungen, um von deren Volatilität und langfristigem Potenzial zu profitieren. Doch beim Handel mit Kryptowährungen stellt sich eine wichtige Frage: Wie wirken sich Gewinne und Verluste auf die Steuererklärung aus? Kryptowährungen sind ein steuerlich relevantes Thema, das im Zusammenhang mit der Einkommensteuer und der Steuererklärung nicht unbeachtet bleiben sollte. Um unangenehme Überraschungen mit dem Finanzamt zu vermeiden, ist es wichtig, sich frühzeitig mit den steuerlichen Aspekten des Krypto-Handels auseinanderzusetzen.

Steuerliche Einstufung von Kryptowährungen

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Kryptowährungen wie Bitcoin und IOTA als „virtuelle Währungen“ klassifiziert. Diese Währungen sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel, was sie von traditionellen Fiat-Währungen wie dem Euro unterscheidet. Stattdessen gelten sie als Devisen, die auf dem internationalen Markt gehandelt werden können. Dies hat für die Steuererklärung zur Folge, dass der Handel mit Kryptowährungen als privates Veräußergeschäft betrachtet wird. Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowährungen steuerpflichtig sind – ebenso wie Gewinne aus anderen Investitionen, etwa in Aktien oder Immobilien.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Begriff „private Veräußerungsgeschäfte“ nicht bedeutet, dass man sich von der Steuerpflicht befreien kann. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Steuerkategorie, die Gewinne aus privaten Transaktionen umfasst. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Kryptowährungen nicht in einem Gewerbe, sondern ausschließlich zu privaten Zwecken gehandelt werden. In diesem Zusammenhang muss das Finanzamt über alle Transaktionen informiert werden, die potenziell steuerpflichtige Gewinne generieren.

Der Veräußerungsgewinn und seine Besteuerung

Ein zentraler Punkt bei der Besteuerung von Kryptowährungen ist der sogenannte Veräußerungsgewinn. Dieser entsteht, wenn Sie eine Kryptowährung zu einem höheren Preis verkaufen, als Sie sie ursprünglich gekauft haben. Die Höhe des Gewinns ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis. Doch wie und wann muss dieser Gewinn versteuert werden?

In der Regel fällt auf Gewinne, die aus dem Handel mit Kryptowährungen erzielt werden, eine Steuer an, wenn diese innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens realisiert werden. Die Frage, ob und wie hoch die Steuer ausfällt, hängt maßgeblich von der Haltefrist der Kryptowährung ab. Entscheidend ist also, wie lange Sie die Währung gehalten haben, bevor Sie sie verkauft haben.

Steuerfreiheit bei langer Haltedauer

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Ein besonders wichtiger Aspekt der Steuerpflicht von Kryptowährungen betrifft die Haltefrist. Wenn Sie eine Kryptowährung länger als ein Jahr halten, sind die Gewinne aus deren Verkauf steuerfrei. Dies ist eine erfreuliche Regelung für alle, die langfristig in Kryptowährungen investieren und von deren langfristigem Wertzuwachs profitieren möchten. Wichtig ist jedoch, dass diese Steuerfreiheit nur für den Verkauf von Kryptowährungen gilt, bei denen die Haltefrist länger als ein Jahr beträgt.

Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regel: Wenn Sie mit Kryptowährungen Zinsen oder Erträge erzielen, beispielsweise durch das Verleihen von digitalen Währungen oder das Staking von Coins, fällt auf diese Erträge eine Abgeltungssteuer an. Diese Erträge unterliegen der regulären Einkommenssteuer. Auch in diesem Fall verlängert sich die Spekulationsfrist auf zehn Jahre, wenn Zinsen erzielt werden. Dies ist besonders relevant für Anleger, die Kryptowährungen nicht nur kaufen und verkaufen, sondern auch aktiv durch das Staken oder das Verleihen von Coins ein passives Einkommen erzielen möchten.

Steuerliche Behandlung von kurzfristigen Spekulationen

Für Anleger, die nur kurzfristig in Kryptowährungen investieren, sind die steuerlichen Regeln etwas komplexer. Wer eine Kryptowährung nur für einen kurzen Zeitraum hält – sei es nur wenige Tage oder Wochen – und mit Gewinn verkauft, muss den Gewinn in der Steuererklärung angeben und versteuern. Hier gilt eine Freigrenze von 600 Euro: Wenn der Gewinn aus dem Verkauf von Kryptowährungen in einem Jahr unter diesem Betrag liegt, bleibt der Gewinn steuerfrei. Überschreiten Sie jedoch diese Freigrenze auch nur um einen Cent, muss der gesamte Gewinn versteuert werden.

Die Unterscheidung zwischen Freigrenze und Freibetrag ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig. Eine Freigrenze bedeutet, dass ein Überschreiten des Schwellenwerts dazu führt, dass der gesamte Gewinn steuerpflichtig wird. Im Gegensatz dazu würde ein Freibetrag nur den überschreitenden Betrag betreffen. Wer sich mit der Steuererklärung auseinandersetzt, sollte daher unbedingt darauf achten, dass Gewinne, die die Freigrenze überschreiten, vollständig erfasst und versteuert werden.

Verluste aus Krypto-Investitionen verrechnen

Nicht jeder Krypto-Investor erzielt nur Gewinne. Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen können ebenfalls entstehen – etwa wenn der Wert der gekauften Coins sinkt. Der Vorteil für Anleger ist, dass Verluste mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußergeschäften verrechnet werden können. Auf diese Weise lässt sich die Steuerlast verringern, da die Verluste aus dem Krypto-Handel mit den steuerpflichtigen Gewinnen aus anderen Quellen gegenrechnen werden können.

Es gibt jedoch bestimmte Regeln, die bei der Verrechnung von Verlusten beachtet werden müssen. Verluste aus dem Krypto-Handel können nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußergeschäften verrechnet werden, nicht jedoch mit Einkünften aus anderen Einkommensarten wie zum Beispiel dem Arbeitslohn. Dennoch bietet die Möglichkeit der Verlustverrechnung eine wertvolle Chance, die Steuerlast zu optimieren und die Auswirkungen von Krypto-Verlusten abzumildern.

Korrekte Angabe von Kryptowährungen in der Steuererklärung

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Die korrekte Angabe von Gewinnen und Verlusten aus dem Handel mit Kryptowährungen ist unerlässlich, um Problemen mit dem Finanzamt vorzubeugen. In der Steuererklärung müssen alle Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) aufgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn Ihre Gewinne unterhalb der Freigrenze von 600 Euro liegen, da das Finanzamt erst nach der Deklaration die Steuerfreiheit bestätigen kann.

Moderne Steuer-Software-Programme wie WISO Steuer 2025 erleichtern die korrekte Angabe von Kryptowährungsgewinnen. Mit solchen Programmen können Sie Ihre Krypto-Transaktionen bequem und schnell eintragen. Die Software fragt nach dem Kauf- und Verkaufsdatum sowie dem Kaufpreis und Verkaufswert der digitalen Währung und berechnet automatisch den Gewinn oder Verlust. Wenn Ihre Haltefrist mehr als ein Jahr beträgt, zeigt die Software an, dass der Gewinn steuerfrei ist, und keine weiteren Angaben sind erforderlich.

Werden die Krypto-Gewinne korrekt und vollständig angegeben, kann dies nicht nur dabei helfen, Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, sondern auch dabei, die Steuervorteile aus Verlusten und der Freigrenze optimal zu nutzen.

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Rafael Heumann

Autor: Rafael Heumann

Rafael Heumann ist ein erfahrener Blogger und Autor, der sich intensiv mit den Themen Steuer- und Geldsparen auseinandersetzt. Seit Jahren beschäftigt er sich mit den vielfältigen Möglichkeiten von Steuerprogrammen und teilt seine Erkenntnisse und Erfahrungen in zahlreichen Artikeln. Als Beitragender für die Redaktion von Steuersoftware Tests liefert er fundierte Einblicke und Bewertungen aus erster Hand.