Einkommensteuererklärung und Kryptowährungen - ein wichtiges Thema. Ob Bitcoin,
Ethereum oder IOTA, der Handel mit Kryptowährungen ist ohne Ausnahme erstmal
steuerpflichtig. Das Finanzamt interessiert sich grundsätzlich für Ihren Handel mit
der virtuellen Währung.
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat Kryptowährungen wie
Bitcoin, IOTA oder Ripple virtuelle Währungen und damit Rechnungseinheiten
klassifiziert. Damit sind Kryptowährungen kein gesetzliches Zahlungsmittel sondern
bestenfalls als Devisen zu sehen. Für das Finanzamt bedeutet es, dass Kryptowährungen
als privates Geld deklariert werden.
Der Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin, IOTA, Onecoin, aber auch mit Ripple und Etherum wird steuerlich zu privaten Veräußerungs- bzw. Spekulationsgeschäften eingestuft. Wer also über eine Online-Plattform Kryptowährungen in Euro umtauscht muss möglicherweise Steuern zahlen, wenn er einen Veräußerungsgewinn erzielt. Für die Fälligkeit von Steuern ist das Datum des Erwerbs der Kryptowährungen. Folgende beiden Szenarien sind dann möglich:
Keine Diskussion gibt es, wenn Sie die Kryptowährungen vor über einem Jahr gekauft haben. Dann sind die Veräußerungsgewinne immer steuerfrei mit einer wichtigen Ausnahme: Werden mit Kryptowährungen Zinsen erzielt, dann Abgeltungssteuer für die Zinsen fällig und die Spekulationsfrist erhöht sich auf zehn Jahre.
Wer mit Kryptowährungen nur kurzfristig spekuliert und diese nur wenige Tage oder Wochen
hält und diesen dann mit Gewinn verkauft, der muss den Gewinn in der
Einkommenssteuererklärung versteuern. Es gibt natürlich auch hier eine Freigrenze: bis
zu Betrag von 600 Euro pro Jahr bleibt der Gewinn steuerfrei.
Die größte Verwechslungsgefahr besteht, wenn man die Begriffe Freigrenze und Freibetrag
verwechselt: Liegt man auch nur einen Cent über der Freigrenze, dann muss der ganze
Veräußerungsgewinn versteuert werden.
Hat man sich verspekuliert und fährt Verluste mit dem Handel von virtuellen Währungen ein, dann können diese mit etwaigen Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet werden.
Ihren Gewinn aus dem Handel mit Kryptowährungen müssen Sie in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) deklarieren. Selbstverständlich auch, wenn Ihre Gewinne unterhalb der oben erwähnten Freigrenze (600 Euro) liegen. Die offizielle Steuerfreiheit erst damit durch das Finanzamt festgestellt werden.
Alle wichtigen Steuerprogramme 2024 im ausfürlichen Test und Vergleich: WISO Steuer 2024, TAXMAN 2024, SteuerSparErklärung 2024, smartsteuer und mehr!
Lesen Sie unseren ausführlichen Steuersoftware Vergleichstest und
holen Sie das Maximum aus Ihrer Steuererklärung heraus.