Fahrtkostenerstattung in der Steuererklärung

Rafael Heumann

Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen: So funktioniert’s

Fahrtkosten stellen für viele Steuerzahler eine der wichtigsten Ausgaben dar, die in der Steuererklärung berücksichtigt werden können. Ganz gleich, ob es sich um regelmäßige Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt oder um beruflich bedingte Reisen – die Möglichkeiten, Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen, sind vielfältig. In vielen Fällen können Sie die Kosten für Ihre Fahrten nicht nur absetzen, um Ihre Steuerlast zu senken, sondern auch eine Rückerstattung vom Finanzamt erhalten. Doch wie genau funktioniert das und welche Regelungen müssen Sie dabei beachten? In diesem Artikel erklären wir, wie Sie Fahrtkosten korrekt berechnen und in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben können.

Fahrtkosten korrekt berechnen

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Die Berechnung der Fahrtkosten ist nicht immer einfach und kann je nach Art der Nutzung variieren. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihre Fahrtkosten in der Steuererklärung ansetzen können: eine pauschale Berechnung und die Ermittlung der tatsächlichen Fahrzeugkosten. Die pauschale Berechnung ist besonders einfach und eignet sich, wenn Sie eine schnelle und unkomplizierte Lösung suchen. Dabei wird eine feste Pauschale pro gefahrenem Kilometer angesetzt. Für private Pkw-Nutzung können Sie dabei 0,30 EUR pro Kilometer ansetzen, für andere motorisierte Fahrzeuge wie Motorräder oder Roller liegt der Satz bei 0,20 EUR. Diese Methode eignet sich vor allem für Pendler oder für Fahrten, die nicht mit hohen variablen Kosten verbunden sind.

Falls Sie jedoch die tatsächlichen Kosten für Ihr Fahrzeug ermitteln möchten, ist es wichtig, alle laufenden Ausgaben für das Fahrzeug genau zu dokumentieren. Hierzu gehören alle Kosten, die Ihnen für den Betrieb des Fahrzeugs während des Jahres entstehen, wie etwa Kraftstoffkosten, Reparaturen, Wartungsaufwand, Versicherungen und Kfz-Steuer. Auch Zinsen für einen eventuell bestehenden Autokredit, die Kosten für eine Garage oder Stellplatzmiete können in die Berechnung einfließen. Damit diese Ausgaben korrekt in der Steuererklärung berücksichtigt werden können, ist es wichtig, dass Sie alle Belege sorgfältig aufbewahren und dokumentieren. Parkgebühren oder Strafzettel gehören jedoch nicht zu den abzugsfähigen Kosten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Berechnung der tatsächlichen Fahrzeugkosten ist die Abschreibung des Fahrzeugs. Für jedes Fahrzeug, das Sie in Ihrem Besitz haben, können Sie jährlich einen Teil des Kaufpreises als Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend machen. Dies gilt für Autos, die Sie gekauft haben, wobei für gebrauchte Fahrzeuge oft eine kürzere Nutzungsdauer angesetzt wird. Falls Sie ein Fahrzeug geleast haben, gelten andere Regeln: Statt der Abschreibung setzen Sie hier die Leasingraten und gegebenenfalls Sonderzahlungen an. Auf diese Weise ermitteln Sie die jährlichen Fahrzeugkosten, die Sie dann durch die Anzahl der gefahrenen Kilometer teilen, um den Kilometersatz zu berechnen. Dieser Kilometersatz multiplizieren Sie dann mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern, die Sie steuerlich geltend machen möchten.

Wann können Fahrtkosten abgesetzt werden?

Die Möglichkeit, Fahrtkosten steuerlich abzusetzen, ist für verschiedene Personengruppen und für verschiedene Arten von Fahrten gegeben. Für Arbeitnehmer ist es besonders wichtig zu wissen, dass Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich über die sogenannte Entfernungspauschale abgesetzt werden können. Diese Pauschale beträgt für jeden Kilometer der einfachen Strecke einen festen Betrag, der jährlich angepasst wird. Diese Pauschale können Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben, ohne dass Sie die tatsächlichen Fahrtkosten nachweisen müssen. Bei dieser Methode spielt es keine Rolle, ob Sie mit dem Auto, dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln fahren – entscheidend ist nur die Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstelle.

Wenn Sie jedoch mit einem öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs sind, können Sie die tatsächlichen Kosten für die Tickets ebenfalls steuerlich geltend machen. Das gilt auch für Menschen mit Behinderung, die in vielen Fällen zusätzliche Kosten für den Transport haben, die sie ebenfalls absetzen können. Anders sieht es bei der Nutzung eines Firmenwagens aus. Hier gelten spezielle steuerliche Regelungen, da der Firmenwagen meist auch privat genutzt wird und daher teilweise als geldwerter Vorteil versteuert werden muss.

Für Selbstständige gelten ebenfalls andere Regelungen. Wenn Sie als Selbstständiger für Ihre beruflichen Aufgaben regelmäßig unterwegs sind, können Sie die tatsächlichen Fahrtkosten als Betriebsausgaben ansetzen. Hierbei spielen die Art der Fahrt und der Zweck eine zentrale Rolle. Die Fahrten zwischen Ihrem Firmensitz und Ihrer Wohnung können Sie über die Entfernungspauschale absetzen. Für andere beruflich bedingte Fahrten, wie etwa Besuche bei Kunden oder Geschäftspartnern, können Sie die realen Fahrzeugkosten geltend machen. Diese können Sie anhand des zuvor ermittelten Kilometersatzes oder durch eine detaillierte Berechnung der Fahrzeugkosten ansetzen. Es ist ratsam, für jede Fahrt ein Fahrtenbuch zu führen, um die gefahrenen Kilometer genau dokumentieren zu können. So stellen Sie sicher, dass Sie alle beruflichen Fahrten korrekt und vollständig absetzen.

Besondere Fälle: Fahrten für Vermieter und weitere berufliche Reisen

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Auch Vermieter können unter bestimmten Umständen Fahrtkosten in ihrer Steuererklärung angeben. Wenn Sie als Vermieter regelmäßig zu Ihren Mietobjekten fahren, um diese zu verwalten oder zu prüfen, können Sie die damit verbundenen Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen. Hierbei handelt es sich um die gleichen Regelungen wie für beruflich bedingte Fahrten von Selbstständigen. Wichtig ist dabei, dass Sie genau nachweisen können, dass die Fahrten ausschließlich beruflich bedingt sind. Auch hier kann ein Fahrtenbuch sehr hilfreich sein, um die Fahrtstrecken und die damit verbundenen Kosten zu dokumentieren.

In Fällen, in denen Sie für eine berufliche Fortbildung oder eine Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, können Sie ebenfalls die Fahrtkosten angeben. Diese können entweder pauschal oder in Form der tatsächlichen Fahrzeugkosten berechnet werden, je nachdem, welche Methode für Sie günstiger ist. Hierbei gelten die gleichen Berechnungsgrundlagen wie bei den Fahrten für Selbstständige.

Fazit: Fahrtkosten in der Steuererklärung

Das Geltendmachen von Fahrtkosten in der Steuererklärung ist ein effektives Mittel, um die Steuerlast zu senken. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Fahrtkosten ermitteln und korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben können. Ob Sie die pauschale Entfernungspauschale nutzen oder die tatsächlichen Fahrzeugkosten berechnen, hängt von der Art der Nutzung und den spezifischen Umständen ab. In jedem Fall lohnt es sich, die Fahrtkosten genau zu dokumentieren und alle relevanten Belege und Nachweise sorgfältig aufzubewahren. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Steuervergünstigungen nutzen und von einer möglichen Steuererstattung profitieren.

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Rafael Heumann

Autor: Rafael Heumann

Rafael Heumann ist ein erfahrener Blogger und Autor, der sich intensiv mit den Themen Steuer- und Geldsparen auseinandersetzt. Seit Jahren beschäftigt er sich mit den vielfältigen Möglichkeiten von Steuerprogrammen und teilt seine Erkenntnisse und Erfahrungen in zahlreichen Artikeln. Als Beitragender für die Redaktion von Steuersoftware Tests liefert er fundierte Einblicke und Bewertungen aus erster Hand.