In vielen Fällen können Fahrtkosten grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. So können Fahrtkosten Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben sein. In manchen Fällen besteht die Möglichkeit Fahrtkosten auch als außergewöhnliche Belastung zu deklarieren. Der Grund für die Fahrt ist ausschlaggebend. Lesen Sie weiter wie Sie Fahrtkosten für die Steuer selber berechnen können, wie man diese in der Einkommenssteuererklärung geltend macht und vom Finanzamt zurückbekommt.
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Fahrtkostenberechnung als Arbeitnehmer: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit können in der
sogenannten Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die faktischen
Fahrtkosten sind dagegen nur bei der Benutzung der ÖVPs (öffentlicher Verkehrsmittel) sowie
für behinderte Menschen steuerlich absetzbar. Für Fahrten mit einem Firmenwagen bestehen
andere steuerliche Regelungen. Wenn Sie Vermieter einer Wohnung sind, können Sie in sehr
vielen Fällen Fahrten steuerlich geltend machen.
Fahrtkostenberechnung als Selbstständiger: müssen Sie für Ihr Unternehmen unterwegs sein,
dann können Sie die faktischen Kosten als Betriebsausgaben verrechnen. Auf diesem Weg können
Sie auch als Selbstständiger Fahrtkosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Denn für Wege zwischen Firmensitz und Wohnung gilt ebenfalls die Entfernungspauschale.
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