Leider hat es der Solidaritätszuschlag auch dieses Jahr nicht geschafft: obwohl von
vielen gefordert, bleibt der Solidaritätszuschlag 2020 und muss gezahlt werden. Erst ab
2021 soll der Soli für gut 90% der Steuerzahler wegfallen. Für den Steuerzahler bleibt
im Jahr 2020 trotzdem mehr Netto vom Brutto übrig. Wie viel das ist, das hängt von
seinem Einkommen ab.
Das Jahr 2020 ist trotzdem das Jahr der Entlastungen. Jedoch bestimmt das Einkommen, die
Anzahl der Kinder und ob einzeln oder zusammen veranlagt was letztendlich beim
Steuerzahler an mehr übrigbleibt. Im schlimmsten Fall sind es grade mal 7 Euro bei einem
Single mit einem Geringverdienst. Auf der anderen Seite können es 870 Euro bei Ehepaaren
mit Kindern und einem Höchstverdienst.
Im Jahr 2020 werden Arbeitnehmer im Westen mit einem monatlichen Brutto von 6.900 Euro abführen, im Osten liegt die Grenze bei 6.450 Euro für monatliche Beiträge in die Renten- und die Arbeitslosenkasse. Es fällt auf, dass die Bemessungsgrenzen ungleich stark wachsen. Dieses liegt an stark wachsenden Löhnen im Osten. Die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung wird für das Jahr 2020 um 150 Euro in Ost und West im Jahr auf ein beitragspflichtiges Bruttoeinkommen in Höhe von 4687,50 Euro veranlagt. Auch bei den Sozialversicherungen teilen sich jeweils Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen die Beitragszahlungen. So liegen 2020 die Sätze bei 18,60% für die gesetzliche Rentenversicherung. Bei der Arbeitslosenversicherung sind es 2,40%, für Krankenversicherung sind es 15,70 % und für die Pflegeversicherung 3,05 %.
Bei den Beiträgen zu den Sozialversicherungen ändern sich nur wenig. In der gesetzlichen Krankenversicherung wächst der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,2 % auf 1,1 % des beitragspflichtigen Einkommens. Gleichzeitig fällt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung fällt um 0,1 % auf 2,40 % des beitragspflichtigen Einkommens.
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Das zum 1. Juli 2019 erhöhte Kindergeld wird 2020 volljährig wirksam. Zudem wurden die Freibeträge für das steuerliche Existenzminimum und der Kinderfreibetrag überprüft. Die steuerliche Abschreibung für geleistete Zahlungen zur Rentenvorsorge hat der Bund ebenfalls erhöht. So steigt der Grundfreibetrag 2020 um 240 Euro auf 9.408 Euro. Bis zu dieser Grenze werden keine Steuern fällig.
Der Arbeitgeber kann die Jobtickets pauschal besteuern. Unabhängig davon kann die Entfernungspauschale angesetzt werden. Für elektrische Nutz- und Lieferfahrzeuge wurde eine Sonderabschreibung vereinbart. Im Kaufjahr können 50 % der Anschaffungskosten sämtlicher Elektrofahrzeuge (auch Lastenfahrräder) steuerlich abgeschrieben werden. Die private Nutzung sowie das Laden des elektrischen Dienstfahrzeugs bringt weiter Vorteile bei der Steuer. Zudem wurde im Jahressteuergesetz vereinbart, dass sich die Wohnungsbauprämie ab 2021 erhöht.