Abgabefristen für die Steuererklärung 2023

Rafael Heumann

Zunächst wichtig: Pflichtveranlagung oder Antragsveranlagung?

Die Abgabe der Steuererklärung ist in Deutschland grundsätzlich mit dem Ablauf einer Abgabefrist verbindend. Welche Frist das ist, hängt davon ab, ob eine Abgabe erforderlich ist (pflichtveranlagt) oder die Steuererklärung aus freien Stücken abgegeben werden kann (Antragsveranlagung). Hierbei unterscheiden sich die definierten Termine zur Abgabe der Steuererklärung zum Teil erheblich.

Es ist daher zunächst wichtig zu wissen zu welcher Gruppe man gehört. In den meisten Fällen sind Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte nicht pflichtig eine Steuererklärung einzureichen. Zu einer Pflichtveranlagung kommt es erst, wenn sich etwas an der finanziellen Situation des Steuerpflichtigen ändert. Das können beispielsweise zusätzliche Einkünfte neben dem Gehalt wie Elterngeld, Einnahmen aus Nebengewerbe oder Erträgen aber auch eine Heirat sein. Insbesondere bei einer Heirat ändern sich oft die einzelnen Lohnsteuerklassen der Beteiligten, so dass eine Steuererklärung zur Pflicht wird.

Die Fristen für die Einkommensteuererklärung 2023

Sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, dann gelten für Sie als finaler Abgabetermine für die Einkommensteuererklärung die folgenden Termine:

Folgende Abgabetermine gelten für Abgabepflichtige:


  • Steuererklärung für 2023 -> Abgabefrist: 02. September 2024

Werden Sie durch einen Steuerberater vertreten, dann verlängert sich die Abgabefrist durch den sogenannten „erhöhten Verwaltungsaufwand“ ohne Ihr Zutun wie folgt:

  • Steuererklärung für 2023 -> Abgabefrist mit Steuerberater: 02. Juli 2025

Steuerpflichtige, die zum Einreichen einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, müssen eine siebenjährige Frist hinnehmen innerhalb dieser das Finanzamt die Steuererklärung nachfordern kann. Für diesen Fall sollten Sie unbedingt Ihre Belege aufheben sonst schätzt das Finanzamt Ihre Steuerlast.

Folgende Abgabetermine gelten für die freiwillige Steuererklärung:

Sind Sie jedoch nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, dann haben Sie insgesamt vier Jahre Zeit Ihren Lohnsteuerausgleich zu machen:

  • Steuererklärung für 2020 -> Abgabefrist: 31. Dezember 2024
  • Steuererklärung für 2021 -> Abgabefrist: 31. Dezember 2025
  • Steuererklärung für 2022 -> Abgabefrist: 31. Dezember 2026
  • Steuererklärung für 2023 -> Abgabefrist: 31. Dezember 2027
  • Steuererklärung für 2024 -> Abgabefrist: 31. Dezember 2028

Schaffen Sie es nicht die Steuererklärung innerhalb dieser vier Jahren nach Ablauf des Steuerjahrs anzugeben, dann tritt die sogenannte Festsetzungsverjährung ein und die Steuerbehörde berücksichtigt die Steuererklärung nicht mehr.

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Fall Sie es nicht mehr schaffen die Frist einzuhalten sollten Sie sofort das Finanzamt kontaktieren und so schnell wie möglich eine Fristverlängerung beantragen. Was Sie jedoch nicht machen sollten, ist die Situation auf die leichte Schulter nehmen. Am besten per eMail oder Brief beim zuständigen Finanzamt melden und um eine Fristverlängerung bitten. In der Regel räumt Ihnen das Finanzamt drei bis vier Monaten Aufschub ein, wenn Sie eine glaubwürdige Begründung für die Verzögerung angeben können. Ist die Erklärung jedoch fast fertig und wird unmittelbar nach dem Ablauf der Frist abgegeben, dann haben Sie in der Regel keine Sanktionen seitens des Finanzamts zu befürchten.

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Rafael Heumann

Autor: Rafael Heumann

Rafael Heumann ist ein erfahrener Blogger und Autor, der sich intensiv mit den Themen Steuer- und Geldsparen auseinandersetzt. Seit Jahren beschäftigt er sich mit den vielfältigen Möglichkeiten von Steuerprogrammen und teilt seine Erkenntnisse und Erfahrungen in zahlreichen Artikeln. Als Beitragender für die Redaktion von Steuersoftware Tests liefert er fundierte Einblicke und Bewertungen aus erster Hand.