Die Abgabe der Steuererklärung ist in Deutschland grundsätzlich mit dem Ablauf einer
Abgabefrist verbindend. Welche Frist das ist, hängt davon ab, ob eine Abgabe erforderlich
ist (pflichtveranlagt) oder die Steuererklärung aus freien Stücken abgegeben werden kann
(Antragsveranlagung). Hierbei unterscheiden sich die definierten Termine zur Abgabe der
Steuererklärung zum Teil erheblich.
Es ist daher zunächst wichtig zu wissen zu welcher Gruppe man gehört. In den meisten Fällen
sind Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte nicht pflichtig eine Steuererklärung einzureichen. Zu
einer Pflichtveranlagung kommt es erst, wenn sich etwas an der finanziellen Situation des
Steuerpflichtigen ändert. Das können beispielsweise zusätzliche Einkünfte neben dem Gehalt
wie Elterngeld, Einnahmen aus Nebengewerbe oder Erträgen aber auch eine Heirat sein.
Insbesondere bei einer Heirat ändern sich oft die einzelnen Lohnsteuerklassen der
Beteiligten, so dass eine Steuererklärung zur Pflicht wird.
Sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, dann gelten für Sie
als finaler Abgabetermine für die Einkommensteuererklärung die folgenden Termine:
Fall Sie es nicht mehr schaffen die Frist einzuhalten sollten Sie sofort das Finanzamt kontaktieren und so schnell wie möglich eine Fristverlängerung beantragen. Was Sie jedoch nicht machen sollten, ist die Situation auf die leichte Schulter nehmen. Am besten per eMail oder Brief beim zuständigen Finanzamt melden und um eine Fristverlängerung bitten. In der Regel räumt Ihnen das Finanzamt drei bis vier Monaten Aufschub ein, wenn Sie eine glaubwürdige Begründung für die Verzögerung angeben können. Ist die Erklärung jedoch fast fertig und wird unmittelbar nach dem Ablauf der Frist abgegeben, dann haben Sie in der Regel keine Sanktionen seitens des Finanzamts zu befürchten.
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