Die Steuereinnahmen in Deutschland teilen sich in fünf Bereiche auf. Mit der Einkommens- und der Umsatzsteuer trägt die Gemeinschaft aller Bürger einen großen Anteil der Steuerlast. Weitere Steuern müssen von Gewerbetreibenden, Selbstständigen und Freiberuflern, aber auch von Haus- und Grundstücksbesitzern gezahlt werden. Eine gesonderte Abgabe stellen die Zölle dar. Dabei handelt es sich um die Versteuerung von Waren, die in einem Land gekauft wurden, mit dem Deutschland kein Zollabkommen unterhält. Dazu gehören die meisten Länder, die nicht in der EU sind. Die vier weiteren Bereiche neben den Zöllen sind die Gemeinschaftssteuern, die Bundessteuern, die Gemeindesteuern und die Landessteuern. Der größte Anteil entfällt mit knapp 540 Mrd. EUR auf die Gemeinschaftssteuer. Die gesamten Steuereinnahmen betrugen im Jahre 2017 knapp 735 Mrd. EUR.
Die größte Einnahmequelle des Staates sind die Gemeinschaftssteuern. Diese Steuern setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Dazu gehören die Lohn- und Einkommenenssteuern, die von allen erwerbstätigen Bürgern gezahlt werden müssen. Es gibt eine Einkommensfreigrenze von 8.000 EUR jährlich. Wer über dieser Freigrenze verdient, ist steuerpflichtig, und zwar unabhängig vom Alter und von der Art der Einkommensquelle.
Auch freischaffende Künstler, Musiker, Schriftsteller und alle anderen Berufsgruppen, die einzig mit ihrem Talent Geld verdienen, müssen die Einnahmen deklarieren und die Einkommenssteuer an das Finanzamt abführen. Der Unterschied in der Steuerzahlung zwischen Selbstständigen und Freiberuflern besteht in der Art der Veranlagung der Steuer. Selbstständige zahlen die Steuern proaktiv an das Finanzamt, während sie Einkommenssteuer bei nicht selbstständigen Arbeitnehmern von dem Bruttoeinkommen abgezogen wird. Die Steuerzahlung obliegt so dem Unternehmen, indem der nicht selbstständige Arbeitnehmer beschäftigt ist. Da Freiberufler und Selbstständige die Steuer selbst zahlen müssen und mitunter nicht daran denken, einen ausreichenden Betrag zurückzulegen, kommt es nicht selten zu Nachzahlungsforderungen vonseiten des Finanzamtes. Die Frist für diese Nachzahlung liegt bei vier Wochen. Kann das Geld nicht aufgebracht werden, wird häufig eine Finanzierung benötigt. Der Vorteil ist, dass Kredite derzeit mit günstigen Zinsen belegt sind, sodass die Finanzierung von dem Selbstständigen oder Freiberufler gut getragen werden kann.
Zuviel gezahlte Steuern können sowohl von Selbstständigen und Freiberuflern als auch von nicht selbstständigen Arbeitnehmern zurückgefordert werden. Dazu wird einmal im Jahr eine Einkommenssteuererklärung abgegeben. In dieser Steuererklärung stellen Selbstständige und Freiberufler ihre Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Nicht selbstständige Arbeitnehmer können im Rahmen der sogenannten Werbungskosten Steuern erstattet bekommen. Dabei handelt es sich um Kosten, die unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen und vom Finanzamt anerkannt werden. Sie werden nicht direkt erstattet, sondern mindern das steuerpflichtige Einkommen. Die zu viel gezahlte Steuer wird vom Finanzamt direkt auf das Konto des Steuerpflichtigen überwiesen oder mit anderen steuerlichen Forderungen verrechnet.
Die Bundessteuern gelten mit etwa 100 Mrd. EUR im Jahr 2017 als zweite wichtige Einnahmequelle für den Staat. Darunter fallen Posten wie die Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungssteuern, die Tabaksteuer und die Steuern auf Strom und andere Energiequellen.
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